Nur Gefragtes, aber vollständig beantworten

§ 19 VVG knüpft die vorvertragliche Anzeigepflicht an gefahrerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Maßgeblich sind deshalb Wortlaut und Zeitraum jeder einzelnen Frage. Gedächtnis allein ist bei länger zurückliegenden Behandlungen oft keine verlässliche Grundlage.

Arztunterlagen, Medikamentenpläne und eigene Terminübersichten können helfen, Angaben vorzubereiten. Unklare Diagnosen oder Zeiträume sollten vor dem Absenden geklärt werden.

Rollen bewusst verteilen

Der Versicherungsnehmer führt den Vertrag, die versicherte Person ist das abgesicherte Risiko und die bezugsberechtigte Person soll die Leistung erhalten. Bei gegenseitiger Absicherung oder mehreren Begünstigten sollte die Zuordnung eindeutig dokumentiert sein.

Änderungen im Lebenslauf einplanen

Heirat, Trennung, Geburt, Immobilienkauf oder Tilgungsfortschritt können den Bedarf verändern. Prüfen Sie, welche vertraglichen Optionen bestehen und welche Erklärungen für eine Änderung verlangt werden.

Bewahren Sie Antrag, Versicherungsschein, Bedingungen und spätere Erklärungen so auf, dass die begünstigte Person den Vertrag im Leistungsfall findet.

Möchten Sie Ihre Absicherung konkret einordnen?

Beschreiben Sie Anlass, gewünschte Versicherungssumme und Schutzdauer. So fragen Sie Angebote auf einer nachvollziehbaren Grundlage an.

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